Haftpflicht Versicherungsvergleich

Was ist bei der Privathaftpflicht versichert?

Es ist eine Art der Versicherung, die jeder Mensch abschließen sollte. Es gibt kaum eine wichtigere und sinnvollere Versicherung. Denn eine private Haftpflicht greift oftmals immer dann, wenn Sie Anderen einen Schaden zufügen und Sie dann seitens des Geschädigten zum einen dafür verantwortlich gemacht werden und zum Zweiten der Dritte Sie zur Kasse bittet, also Schadenersatz von Ihnen fordert. Doch was sind nun konkret Schäden, die man einem Dritten zufügen kann? Da ist sicherlich zuerst einmal der ganz klassische Fall zu nennen. Sie sind bei Ihren Nachbarn zum Essen eingeladen. Es gibt ein leckeres Drei-Gänge-Menü, das von einem guten Rotwein begleitet wird. Es wird viel erzählt und gelacht bei Tisch, Sie unterstreichen Ihre Erzählungen mit ein paar Handbewegungen und schon ist es passiert: Das Rotweinglas ergießt sich über der Damastdecke. Sicherlich haben Sie, obwohl dieser Schaden durch Unachtsamkeit oder aber durch ein Missgeschick verursacht wurde, Schuld daran. Ihre Nachbarn möchten, da Rotweinflecke sich nur schwer wieder entfernen lassen, die Damastdecke von Ihnen ersetzt bekommen. Und genau hier greift in der Regel die Versicherung. Denn Sie haben einem Dritten eben diesen Schaden zugefügt und der Dritte möchte dafür von Ihnen einen Schadenersatz. Ein anderer Fall ist zum Beispiel, wenn Sie als Hauseigentümer bei Schnee und Glatteis den Gehweg vor Ihrem Haus nicht begehbar machen. Rutscht ein Passant dann genau vor Ihrem Haus aus und bricht sich gar ein Bein, können Sie in vielen Fällen für diesen Schaden in die Verantwortung genommen werden. Die geschädigte Person kann wiederum einen Schadenersatz, in diesem Fall in Form von Schmerzensgeld, von Ihnen fordern. Genau diesen leistet dann meist Ihre Versicherung für Sie. Eine Privathaftpflicht kommt für Schäden auf, den die versicherte Person oder deren Familie Anderen, im Fachjargon Dritte genannt, zufügt. Dies können in der Regel Personen-, Sach- oder Vermögensschäden sein. Wichtig ist aber, dass der Schaden aufgrund eines Missgeschickes oder einer Unachtsamkeit passiert ist. Es muss sich also um einen Unfall handeln. Fügen Sie Anderen beabsichtigt einen Schaden zu, wird dafür oft keine Versicherung aufkommen.