Wirkungskreis, Schadenbeispiel und weiteres
Der Wirkungskreis einer Privathaftpflichtversicherung erstreckt sich auf die ganze Welt. Jeder kann schließlich überall jemandem einen Schaden zufügen.
Schadenersatz
Wurde die Schadenersatzpflicht des Versicherungskunden festgestellt, so zahlt soweit der Vorfall abgedeckt ist dessen Versicherung den Betrag des nachgewiesenen Schadens aus. Konnte dem Geschädigten eine Teilschuld zu gewiesen werden, so muss der Geschädigte einen Teil der Schadens selber tragen.
Eine hundertprozentige Absicherung gegen alle Risiken im Haftpflichtbereich wird es nicht geben. Jede Gesellschaft hat in ihren Bedingungen auch Ausschlüsse verankert. Zu den Ausschlüssen gehören bei den meisten Versicherungsunternehmen, Ansprüche von nahen Verwandten, Schäden die man vorsätzlich herbeigeführt hat oder Strafen und Bußgelder.
Für diese Vorkommnisse ist es schwer, einen ordentlichen Versicherungsschutz zu finden, da kaum eine Versicherung solche besondere Risiken zeichnen möchte. Die allgemeinen und besonderen Versicherungsbedingungen für Haftpflichtversicherungen regeln den Einschluss oder Ausschluss von Risiken genau.
Schadenersatz
Wurde die Schadenersatzpflicht des Versicherungskunden festgestellt, so zahlt soweit der Vorfall abgedeckt ist dessen Versicherung den Betrag des nachgewiesenen Schadens aus. Konnte dem Geschädigten eine Teilschuld zu gewiesen werden, so muss der Geschädigte einen Teil der Schadens selber tragen.
Eine hundertprozentige Absicherung gegen alle Risiken im Haftpflichtbereich wird es nicht geben. Jede Gesellschaft hat in ihren Bedingungen auch Ausschlüsse verankert. Zu den Ausschlüssen gehören bei den meisten Versicherungsunternehmen, Ansprüche von nahen Verwandten, Schäden die man vorsätzlich herbeigeführt hat oder Strafen und Bußgelder.
Für diese Vorkommnisse ist es schwer, einen ordentlichen Versicherungsschutz zu finden, da kaum eine Versicherung solche besondere Risiken zeichnen möchte. Die allgemeinen und besonderen Versicherungsbedingungen für Haftpflichtversicherungen regeln den Einschluss oder Ausschluss von Risiken genau.