Privathaftpflichtversicherung

Haftungsrechtliche Hinweise und generelles

Jeder ist verpflichtet, den Schaden zu ersetzen, den er einem unbeteiligten Dritten zugefügt hat.
Zu Schäden kommt es andauernd, zum Beispiel durch Unvorsichtigkeit, durch Fehleinschätzung oder durch Vergesslichkeit. Um sich vor den zum Teil erheblichen finanziellen Folgen eines solchen Schadens zu schützen, ist es mehr als sinnvoll eine Privathaftpflichtversicherung zu besitzen.
Die Aufgabe dieser Versicherung ist es, Ansprüche zum Schadenersatz zu prüfen, Zahlungen vorzunehmen oder unberechtigte Ansprüche abzuwehren. Die Haftpflichtversicherung übernimmt damit gleichzeitig die Funktion einer Rechtsschutzversicherung - die Gesellschaft streitet selbstständig, um ihre Interessen wahrzunehmen.
In einem Vertrag für eine Privathaftpflichtversicherung sind unter anderem der Versicherungsnehmer versichert in seiner Eigenschaft als Privatperson, als Bauherr kleinerer Bauvorhaben oder als Haus- und Grundbesitzer eines selbstbewohnten Hauses. Nach diesen und anderen Risiken richtet sich die Ausgestaltung des Vertrages. Weitere Personen die in der Regel den Versicherungsschutz genießen, sind minderjährige Kinder, Ehe- oder Lebenspartner mit gemeinsamer Wohnung und volljährige, aber sich noch in der Ausbildung befindliche Kinder. Für diesen Personenkreis wird kein separater Beitrag erhoben. Bei jeder Art von Haftpflichtversicherungen werden Schäden die der Versicherungsnehmer oder andere mitversicherte Personen selbst erleiden nicht erstattet.


Besonderheit für die Steuer: Beiträge zur privaten Haftpflicht sind Vorsorgeaufwendungen und können steuerlich geltend gemacht werden.

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